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Allgemeine Geschäftsbedingungen Datenschutzerklärung Cookie-Verwaltungsrichtlinie Bedingungen für die Nutzung der Plattform

Bedingungen für die Nutzung der Plattform

Diese Übersetzung dient nur zu Informationszwecken. Die offizielle Version dieser Seite ist die englische Version.

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Begriffsbestimmungen. Im Allgemeinen vermitteln Begriffe, die in den vorliegenden Bedingungen mit einem Großbuchstaben beginnen, die ihnen in Art. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitig in den vorliegenden Bedingungen zugewiesene Bedeutung.

1.2. Beziehung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen für die Nutzung der Plattform gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Dokumenten, die in der Vertragsdokumentation enthalten sind. Im Falle einer Abweichung zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Bedingungen, die für die Nutzung der Plattform gelten, hat diese Vorrang.

  1. ZWECK

2.1. Alaya bietet autorisierten Mitarbeitern eines Unternehmens (die eine SaaS-Vereinbarung mit Alaya abgeschlossen haben) Zugang zur Plattform und die Möglichkeit, (i) bestimmte Vorteile über die Plattform zugunsten der Begünstigten zu erbringen und (ii) verschiedene Maßnahmen zu ergreifen.

2.2. Der Zweck dieser Bedingungen, die für die Nutzung der Plattform gelten, besteht darin, die Beziehung zwischen dem Mitarbeiter, den Begünstigten und Alaya während der Nutzung der Plattform durch die Nutzer und insbesondere, wenn sie den Begünstigten Vorteile gewähren, zu regeln.

  1. NUTZUNG DER PLATTFORM – IM ALLGEMEINEN

3.1. Wenn der Nutzer noch kein Benutzerkonto hat, wird der Nutzer aufgefordert, sich zu registrieren und die Vertragsdokumentation anzunehmen.

3.2. Nur von einem Arbeitgeber autorisierte Mitarbeiter können nach ihrer Registrierung Anspruch auf Zulassung zur Plattform erheben und nur bestimmte Mitarbeiter dürfen Vorschläge auf der Plattform einfügen (Ambassadors oder Superuser).

3.3. Wie in unserer Datenschutzrichtlinie angegeben, können Arbeitgeber bestimmte Informationen über ihre Mitarbeiter vorab bereitstellen. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, die vorherige Zustimmung der Mitarbeiter zu einer solchen Datenübertragung an Alaya einzuholen.

3.4. Alaya lässt in der Regel nur Begünstigte zu, die bestimmte von Alaya festgelegte Kriterien erfüllen. Unternehmen können die Anzahl der Begünstigten, die Mitarbeitern zur Verfügung stehen, begrenzen oder Begünstigte hinzufügen, die zuvor nicht von Alaya genehmigt wurden. Alaya unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Begünstigten, die es auf der Plattform zulässt, gemeinnützig sind und die von Alaya festgelegten Kriterien erfüllen. Alaya ist jedoch nicht verpflichtet, systematisch zu überprüfen, ob ein Begünstigter die ursprünglich festgelegten Kriterien erfüllt. Alaya ist auch nicht verantwortlich für die Begünstigten, die der Plattform von Nutzern hinzugefügt werden.

3.5. Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Nutzers, seinen Zugang zur Plattform mit seinem eigenen Nutzerkonto zu nutzen und sein Passwort nicht an Dritte weiterzugeben. Die Mitarbeiter sind für alle Aktivitäten verantwortlich, die von Alaya in ihrem Benutzerkonto aufgezeichnet werden (die erhobenen Daten sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt).

  1. VERTRAGLICHE BEZIEHUNGEN

4.1. Alaya ermöglicht über die Plattform den direkten Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zwischen einem Arbeitnehmer (bzw. seinem Arbeitgeber) und (einem) Leistungsempfänger(n): Alaya handelt ausschließlich als Vermittler und/oder IT-Dienstleister (Art. 2.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

4.2. Begünstigte, Alaya oder Mitarbeiter können auf der Plattform Dienste vorschlagen, die erbracht werden sollen (die „Vorschläge“) oder Aktivitäten, Veranstaltungen oder Aktionen (die „Aktion“), die zugunsten der Begünstigten durchgeführt werden sollen (Vorteile), so dass die Mitarbeiter darauf reagieren und den damit verbundenen Vorteil zugunsten dieses Begünstigten (dieser Begünstigten) erbringen oder die vorgeschlagene Aktion durchführen können.

  1. DIENSTLEISTUNGSVERTRAG – IM ALLGEMEINEN

5.1. Der Dienstleistungsvertrag ist der Vertrag, den ein Arbeitnehmer (bzw. sein Arbeitgeber) und ein Begünstigter geschlossen haben, durch den der Arbeitnehmer diesem Begünstigten Leistungen gewährt.

5.2. Der Mitarbeiter und der Begünstigte sind verpflichtet, die Vertragsunterlagen und insbesondere die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung einzuhalten.

5.3. Der Begünstigte oder der Arbeitnehmer kann den durch einen Vorschlag erforderlichen Leistungen zusätzlich zur Vertragsdokumentation mögliche Bedingungen hinzufügen.

5.4. Der Dienstleistungsvertrag kann kostenlos sein, wenn die Dienstleistungen von einem Mitarbeiter zu Gunsten eines Begünstigten kostenlos erbracht werden oder bezahlt werden, wenn der Dienstleistungsvertrag beispielsweise eine Spende betrifft.

5.5. Alaya kann besondere Bedingungen für bestimmte Leistungen festlegen, wie in Abschnitt 3.1(d)(iv) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt. Diese Sonderbedingungen sind Bestandteil des Dienstleistungsvertrages sowie der gesamten Vertragsdokumentation.

  1. DIENSTLEISTUNGSVERTRAG – ABSCHLUSS

6.1. Im Falle eines Vorschlags mit „automatischer Annahme“. Für den Fall, dass ein Begünstigter, Alaya oder ein Mitarbeiter einen Vorschlag unterbreitet und angibt, dass die Teilnahme automatisch erfolgt, stellt der Vorschlag ein Angebot dar (das „Angebot“). Der Dienstleistungsvertrag wird mit Annahme des Angebots durch einen Mitarbeiter zu dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem der Mitarbeiter die Leistung zu erbringen beginnt.

6.2. Im Falle eines Vorschlags mit „Bitte um Bestätigung“. Wenn der Vorschlag nicht von der Angabe „automatische Teilnahme“ begleitet wird, stellt dies eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Mitarbeiter unterbreitet dem Begünstigten somit ein Angebot, indem er seinen Wunsch formuliert, auf der Plattform eine Leistung zu erbringen (das „Angebot des Mitarbeiters“). Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, sobald der Begünstigte das Angebot des Mitarbeiters über die entsprechende Schaltfläche auf der Plattform annimmt.

6.3. Die von Alaya erfassten Daten stellen den Nachweis der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, des Angebots und/oder der Annahme einer Leistung dar.

  1. DIENSTLEISTUNGSVERTRAG – ERFORDERLICHE INFORMATIONEN

7.1. Um Vorschläge auf der Plattform zu machen, muss der Nutzer vom Arbeitgeber registriert und autorisiert werden. Alaya kann jedoch Vorschläge im Namen und im Auftrag der Begünstigten direkt einreichen.

7.2. Informationen über die Begünstigten der Dienstleistungen werden auf der Seite der Plattform angezeigt, die den Begünstigten gewidmet ist, oder auf der Seite, die dem Angebot gewidmet ist und von ihm/ihr, Alaya oder einem Mitarbeiter zu seinen Gunsten vorgeschlagen wird.

7.3. Wenn der Dienstleistungsvertrag eine Zahlung erfordert, muss der Nutzer den Finanzpartnern von Alaya seine Bankdaten mitteilen. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien der genannten Finanzpartner verwaltet (während der Zahlung zugänglich).

  1. VORSCHLÄGE – VERPFLICHTUNGEN DER NUTZER

8.1. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, der einen Vorschlag auf der Plattform einreicht, die damit verbundenen Bedingungen in klarer, korrekter und vollständiger Weise anzugeben. Alaya kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Nutzer dies nicht tut.

8.2. Der Nutzer, der einen Vorschlag unterbreitet, gibt die wesentlichen Informationen in Bezug auf das Ereignis, die Aktivität oder das Objekt an, für das er/sie wünscht, dass die Mitarbeiter Leistungen erbringen. Insbesondere legt der Nutzer eine Beschreibung des Vorschlags fest und stellt Fotos sowie die Orte, Daten und Zeitfenster zur Verfügung, an denen er die Aktivitäten oder Veranstaltungen vorschlägt. Er informiert über die Risiken und Einschränkungen der Anwendung (z. B. Alters- und Größenbeschränkungen; spezielle Anweisungen bei Krankheit, Schwangerschaft usw.).

8.3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, auf der Plattform Vorschläge für reale Ereignisse oder Aktivitäten vorzuschlagen und in der Lage zu sein, die Dienstleistung, die der Mitarbeiter akzeptiert hat oder für die er ein Angebot abgegeben hat, zu dem vom Mitarbeiter gewählten Datum und Zeitpunkt zu erbringen. Alaya kann in diesem Zusammenhang nicht für ein Versäumnis eines Nutzers haftbar gemacht werden.

8.4. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, der eine Leistung vorschlägt oder anbietet, alle geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich möglicher Versicherungen. Alaya kann nicht für das Versäumnis eines Nutzers haftbar gemacht werden und ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Nutzer solche Maßnahmen ergreift.

8.5. Alaya behält sich das Recht vor, die Dauer der Ankündigungen von Veranstaltungen oder Aktivitäten auf der Plattform zu begrenzen.

8.6. Der Nutzer ist verpflichtet, Alaya über alle anwendbaren Gebühren und Steuern am Veranstaltungsort (z. B. Unterhaltungssteuer) zu informieren und verpflichtet sich, Alaya alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit Alaya alle anwendbaren Gebühren und Steuern erheben und alle anderen diesbezüglichen Verpflichtungen erfüllen kann.

  1. DIENSTLEISTUNGEN – VERPFLICHTUNGEN DES NUTZERS

9.1. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, sich zur Erbringung von Dienstleistungen zu verpflichten, die er erbringen kann. Alaya haftet gegenüber einem Begünstigten nicht für das Versäumnis eines Nutzers, die Leistungen zu erbringen.

  1. ZAHLUNG

10.1. Alle Zahlungen über die Plattform (z. B. für Spenden) erfolgen über die Finanzinstitute, die Partner von Alaya sind, sodass während der Zahlungen über die Server von Alaya keine finanziellen Informationen übertragen werden.

10.2. Nutzer, die Zahlungen erhalten und in einigen Fällen Zahlungen ausführen möchten, werden aufgefordert, ein Profil bei den Finanzpartnern von Alaya zu erstellen.

10.3. Alaya behält sich das Recht vor, die Liste der auf der Plattform verfügbaren Zahlungsmethoden jederzeit zu erweitern oder einzuschränken. Durch die Verwendung anderer Zahlungsmethoden, die auf der Plattform angeboten werden können (wie ApplePay, Twint oder andere Zahlungsmittel), akzeptiert der Nutzer die von diesen Finanzdienstleistern festgelegten Nutzungsbedingungen.

  1. STORNIERUNG, RÜCKERSTATTUNG UND UMTAUSCH

11.1. Für die Bedingungen für Stornierung, Rückerstattung und Umtausch gelten nur die von einem Nutzer im Angebot angegebenen Bedingungen.

11.2. Alaya haftet nicht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Annahme eines Antrags oder einem Recht auf Rückerstattung oder Umtausch. In Ermangelung eines Hinweises in den Vorschlägen sind Zahlungen für eine solche Tätigkeit grundsätzlich nicht stornierbar, nicht erstattungsfähig und nicht umtauschbar.

  1. HAFTUNG

12.1. Alaya ist keine Partei der Dienstleistungsvereinbarung zwischen einem Mitarbeiter und einem Begünstigten. Daher kann Alaya nicht für Vertragsverletzungen eines Nutzers haftbar gemacht werden.

12.2. Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, kann Alaya nicht für fehlerhafte oder unvollständige Informationen verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus übernimmt Alaya keine Garantie und kann nicht für die Wahl des Vertragspartners haftbar gemacht werden. Der Arbeitnehmer und der Begünstigte erklären sich damit einverstanden, allein für ihre Entscheidung, ob sie einen Vertrag abschließen oder nicht, verantwortlich zu sein. Alaya ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Mitarbeiters und des Begünstigten und kann und sollte dies nicht kontrollieren.

12.3. Alaya unternimmt angemessene Anstrengungen, um die betrügerische Nutzung seiner Plattform zu begrenzen. Alaya kann jedoch nicht im Falle einer unsachgemäßen Nutzung der Plattform durch einen Nutzer haftbar gemacht werden, es sei denn, Alaya hat grobe Fahrlässigkeit begangen.

12.4. Es wird daran erinnert, dass der Autor eines Vorschlags allein für die Informationen verantwortlich ist, die er auf der Plattform angibt, insbesondere in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis oder eine bestimmte Aktivität. Die auf der Plattform genannten Elemente können nicht als von Alaya zugesagte Garantien oder Qualitäten eingestuft werden.

12.5. Der allgemeine Haftungsausschluss von Alaya erstreckt sich auch auf die Verletzung vorvertraglicher Pflichten der Nutzer sowie deren außervertragliche Haftung.

12.6. In jedem Fall übersteigt die Haftung von Alaya nicht den von einem Benutzer für einen bestimmten Vorschlag gezahlten Betrag.

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